Die Annahmeerklärung dient den Fakultäten der Hochschule als Grundlage zur Planung des Semesterbetriebes. Sie ist rechtlich unverbindlich mit Ausnahme des zulassungsbeschränkten Studienganges Betriebswirtschaft. Nur in diesem führt die nicht rechtzeitige Übersendung zur Unwirksamkeit des Zulassungsbescheides!