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.Bestenregelungen
 
Besondere Leistungen sollen belohnt werden

Um die Elite der Studenten zu fördern, werden sie wie folgt wegen besonderer Leistungen befreit:

Befreiung für die besten Studierenden während des Studiums
=> gilt für alle Studierenden, die ihr Studium nach dem SS 2010 erstmals aufnehmen, und für alle Studierenden, die sich im WS 2010/11 im 2. oder 3. Fachsemester eines Bachelorstudienganges befinden

Studierende werden für das 3. und 4. Fachsemester (FS) von der Studienbeitragsplficht befreit, wenn

  • sie nach den ersten beiden FS zu den besten 10 % der Studierenden ihres Studienganges gehören
  • sie sich für das 3. FS zurückgemeldet und
  • im 1. und 2. FS mindestens 55 Credits erreicht haben

Studierende werden vom 5. bis 7. Fachsemester (FS) von der Studienbeitragspflicht befreit, wenn

  • sie nach den ersten vier FS zu den besten 10 % der Studierenden ihres Studienganges gehören
  • sie sich für das 5. FS zurückgemeldet und
  • vom 1. bis 4. FS mindestens 115 Credits erreicht haben

Studierende, die im 4. FS ein Auslands- oder Praxissemester ableisten, müssen mindestens 85 Credits vom 1. bis 3. FS erreicht haben. Der Nachweis über dieses Semester ist der Hochschule bis zum Ablauf der Frist für die Rückmeldung zum 5. FS zu erbringen.

Befreiung für die besten Absolventen
=> gilt für alle Studierenden in Bachelor- und Diplomstudiengängen, die sich im WS 2010/11 im 4. oder einem höheren Fachsemester befinden, und für Studierende in Masterstudiengängen, die bis zum 30.09.2010 alle zum Bestehen der Abschlussprüfung erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht, insbesondere die Abschlussarbeit abgegeben haben

Studierende können in Höhe aller ihrer gezahlten Studienbeiträge befreit werden, wenn sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden und zu den besten 10% der Absolventen ihres Studiengangs im jeweiligen Abschlusssemester gehören

  • die Abgabe der Abschlussarbeit muss in der Regelstudienzeit erfolgen (eine Beurlaubung oder maximal ein Semester wegen Auslandsstudiums/Auslandspraktikums bleibt unberücksichtigt)
  • den Antrag dazu finden Sie >>hier
  • der Antrag muss spätestens einen Monat nach Zustellung des Prüfungszeugnisses gestellt werden!

Befreiung für die besten Bewerber
=> gilt für alle Studierenden, die ihr Studium erstmals im WS 2008/09 aufgenommen haben

  • Studierende werden für die ersten beiden Studiensemester von der Studienbeitragspflicht in Höhe von 400,- € befreit, wenn sie in der Hochschulzugangsberechtigung einen Notendurchschnitt von 1,5 oder besser aufweisen
  • die Einschreibung muss für das erste Semester eines grundständigen Studiengangs an der Hochschule Hof erfolgen
  • der Antrag gilt mit der Immatrikulation als gestellt
  • bei Studiengangswechsel verfällt der Anspruch
 
Ihre Ansprechpartnerin


Sandra Gallisch
Fon 09281 / 409-3212
E-Mail studienbeitraege[at]hof-university.de


Ihr Ansprechpartner


Matthias Wirth

Fon 09281/409-3211
E-Mail studienbeitraege[at]hof-university.de


 
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