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.Verwendung
 

Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind zweckgebunden. Im Klartext heißt das: Diese Einahmen dienen allein der Verbesserung der Studienbedingungen.

Zunächst sind aber die Hochschulen durch das Bayerische Hochschulgesetz (Art. 71 Abs. 7) verpflichtet, 2% der Einnahmen in den sogenannten Sicherungsfonds abzuführen. 

Der Rest des vereinnahmten Beitragsaufkommens verbleibt an der Hochschule Hof:

  • Davon werden maximal 40% für zentrale Maßnahmen und Aufgaben (wie z.B. zentrale Lehr- und Serviceeinrichtungen, technische Hörsaalausstattung, bauliche Maßnahmen, etc.) verwendet sowie die Personalkosten, die durch die Erhebung und Verwaltung der Studienbeiträge entstehen, gedeckt. Über diese Verwendung entscheidet die Hochschulleitung nach Beteiligung des Studentischen Sprecherrates und der Dekane.
  • Die verbleibenden Mittel werden auf die Fakultäten nach Kopfzahl der dort jeweils studierenden Mitglieder verteilt. Über die Verwendung dieser fakultätsinternen Gelder entscheidet der Dekan im Einvernehmen mit dem Studiendekan. Zu den Beratungen werden die Vertreter der Studierenden hinzugezogen.

FAZIT:

Dank der Studienbeiträge konnten schon erhebliche Verbesserungen für die Studierenden errreicht werden. So erhalten nun z.B. alle Studenten die Chip-Karte für die 24-Stunden-Öffnung kostenlos, die Studienberatung und der IT-Service konnte ebenso erweitert werden wie das Sprachenangebot der Hochschule und die Service-Leistungen der Bibliothek. Ein erheblicher Teil der Studienbeiträge schließlich wird für zusätzliches Personal, insbesondere Lehrpersonal verwendet.

 

 

 

 

 
 
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