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.akkreditierung
 

Das Bayerische Hochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen zur Entwicklung eines Systems zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit, das in angemessenen zeitlichen Abständen durch externe Evaluationen, den Akkreditierungen, überprüft wird. 

In Deutschland sind derzeit zehn Akkreditierungsagenturen zugelassen, die  diese externen Evaluationen durchführen und das Qualitätssiegel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland verleihen dürfen.

 

Akkreditierung von Studiengängen: Programmakkreditierung

Gegenstand der Programmakkreditierung sind einzelne Bachelor- und Masterstudiengänge. Nach Einreichung einer Selbstdokumentation beruht das Verfahren auf dem Konzept des Peer-Reviews. Eine Gutachtergruppe, bestehend aus Professoren und Professorinnen anderer Hochschulen, Vertretern und Vertreterinnen der Berufspraxis und der Studierenden, begutachten den Studiengang nach den Kriterien Ziele, Konzept, Implementierung und Qualitätssicherung. Nach Begutachtung des Studiengangs vor Ort trifft eine Akkreditierungskommission die Entscheidung über Akkreditierung ohne Auflagen, Akkreditierung mit Auflagen, oder Versagung der Akkreditierung. 

Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz verbindlich geregelt. 

 

Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung

Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem der Hochschule. Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Auch das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein Peer-Review Verfahren. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten.

Die Anforderungen für eine Systemakkreditierung basieren auf den European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), den Vorgaben der Kultusministerkonferenz und den Kriterien des Akkreditierungsrats.

 

Übrigens... Bei beiden Akkreditierungsverfahren tritt auch immer ein Studierender oder eine Studierende als Gutachter auf. Sollten Sie Interesse an der Mitwirkung haben, können Sie sich unter http://www.studentischer-pool.de informieren und anmelden.

 
 
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