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.bewerber (bachelor)
 
Allgemeine Studienvoraussetzungen

Sie können das Studium in einem an der Hochschule Hof angebotenen Bachelorstudiengang aufnehmen, wenn Sie das Zeugnis der
     - allgemeinen Hochschulreife,
     - fachgebundenen Hochschulreife,
     - fachgebundenen Fachhochschulreife oder
     - Fachhochschulreife
erworben haben. Ihr Zeugnis muss den Vorschriften der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (QualV) entsprechen. Ein Vorpraktikum ist nicht mehr erforderlich!

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung:

Absolventen der Meisterprüfung (oder einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung)
erwerben den allgemeinen Hochschulzugang, sofern sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule abgelegt haben. Der Bewerbung ist das Zeugnis über die berufliche Fortbildungsprüfung, z.B. der Meisterbrief beizulegen. Für das Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem für den gewünschten Studiengang zuständigen Studienfachberater (Kontaktadresse unter dem jeweiligen Studiengang).

Qualifizierte Berufstätige ("Gesellenstudium")
weisen den fachgebundenen Hochschulzugang nach, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
> erfolgreich abgeschlossene mind. 2-jährige Berufsausbildung mit fachlicher Bindung zum angestrebten Studiengang (Nachweis mit dem Bewerbungsantrag einsenden);
> daran anschließend mind. 3-jährige hauptberufliche Berufspraxis mit fachlicher Bindung zum angestrebten Studiengang (Nachweise erforderlich)
> Beratungsgespräch an der Hochschule
> Bestehen des Probestudiums (2 Semester) im gewünschten Studiengang.

Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Wissenschaftsministeriums.

Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsprüfung

Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen in den Designstudiengängen sowie beim Studiengang Internationales Management!

Kosten

Der Studienbeitrag beläuft sich auf 400,- € / Semester. Hinzu kommt der Studentenwerksbeitrag (75,30 €/Semester ab WS 2011/12 inkl. Semesterticket).

Für das weiterbildende Studium können Gebühren in anderer Höhe festgesetzt werden!

Krankenversicherung

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V gilt der Grundsatz der Versicherungspflicht für alle Studierenden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z.B. bestehende Privatversicherung) können Sie jedoch die Befreiung von der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die gesetzlichen Krankenkassen oder können Sie hier nachlesen.

Spätestens zum im Zulassungsbescheid genannten Termin müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbescheinigung an die Hochschule senden. 

Bitte beachten Sie: Ohne Übersendung dieser Bescheinigung können Sie nicht immatrikuliert werden! Krankenverischerungskarten oder Versicherungsscheine (-policen) ersetzten die vorgeschriebene Bescheinigung nicht!

Informationsblatt zu den Vergabeverfahren

Informationen über das örtliche Vergabeverfahren, die Grenzwerte (N.C. sowie Wartezeit) des vergangenen Jahres und weitere Hinweise z.B. zur Beglaubigung von Zeugnissen finden Sie hier

 
Ihr Ansprechpartner


Matthias Wirth

Fon 09281 / 409-3211
Raum A 113
E-Mail Matthias.Wirth[at]hof-university.de


Bewerbungsfristen

  • Für das Wintersemester (Beginn 1. Oktober)
    01.05. - 15.07.
  • Für das Sommersemester (Beginn 15. März)
    15.11. - 15.01.

In einzelnen Studiengängen ist eine Verlängerung dieser Frist möglich; diese sind über die Online-Bewerbung einzusehen.


Bewerbungsfristen für den Masterstudiengang Software-Engineering for Industrial Applications

  • Für das Wintersemester (Beginn 1. Oktober)
    01.04. - 15.05.
  • Für das Sommersemester (Beginn 15. März)
    15.10. - 30.11.


 
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