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.infos vom prüfungsausschuss
 
Prüfungseinsicht und Kopie von bewerteten Prüfungen

Die Prüfungseinsicht ist nach § 10 Absatz 6 Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule Hof (APO) innerhalb der ersten vier Wochen des unmittelbar auf die Prüfung folgenden Semesters möglich.

Im Rahmen der Prüfungseinsicht kann gemäß Beschluss der erweiterten Hochschulleitung vom 08.12.2010 eine Kopie der bewerteten schriftlichen Prüfungsaufgabe erstellt werden. Das ausgefüllte Antragsformular muss innerhalb der ersten sechs Wochen des unmittelbar auf die Prüfung folgenden Semesters beim Prüfungsamt eingehen. Die Fertigung der Kopie ist Gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 7,50 Euro pro Prüfung. Sie ist bei Antragstellung fällig. Die Prüfungskopie kann nach Erstellung im Prüfungsamt gegen Unterschrift abgeholt werden.

Wichtig: Die Kopie kann nur nach vom Prüfer bestätigter, persönlicher Einsichtnahme erstellt und ausgegeben werden.

Nachträgliche Prüfungsanmeldung

Sollten Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben, können Sie sich laut Beschluss des Prüfungsausschusses auf Antrag gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro auch nachträglich anmelden.

Hinweise zum Ablegen von Prüfungsleisungen nach der RaPO

Rücktritt oder Versäumnis von Leistungsnachweisen.

Beschluss: Verbot des Teilrücktritts

Ärztliches Zeugnis - Formular zur Vorlage beim Prüfungsamt.

Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung - Merkblatt

 
Ihr Ansprechpartner


Matthias Wirth

Fon 09281 / 409-3211
Raum A 113
E-Mail Matthias.Wirth[at]hof-university.de


 
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