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Immatrikulationssatzung

Hier finden Sie die Satzung über das Immatrikulations-, Beurlaubungs-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren an der Hochschule Hof. 

Wechsel des Studiengangs

Wenn Sie Ihren Studiengang nicht weiter studieren wollen (oder dürfen), ist grundsätzlich der Wechsel des Studiengang zulässig. Sie müssen Sich jedoch für den neuen Studiengang frist- und formgerecht bewerben. Unter Anrechnung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist der Einstieg in ein höheres Semester möglich.

Ausbildungsförderung nach BAföG

Entsprechende Antragsformulare liegen im Studienbüro (Raum A 113) auf. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Oberfranken in Bayreuth, Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth. Bitte richten Sie Ihre konkreten Fragen und senden Ihre Anträge direkt an diese Anschrift.
Grundsätzliche Informationen zum BAföG finden Sie hier!

 
 
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