Der Hochschulrat (Art. 26 BayHSchG)
Vorsitz:Prof. Dr. Dieter Baums
Der Senat (Art. 25 BayHSchG)
Vorsitz: Prof. Dr. Hans Schmidt
Die erweiterte Hochschulleitung (Art. 24 BayHSchG)
Der studentische Konvent (Art. 52 Abs. 4 BayHSchG) ist vor allem zuständig für
Der Sprecherinnen und Sprecherrat (Art. 52 Abs. 4 BayHSchG) ist vor allem zuständig für
Der Sprecherinnen- und Sprecherrat führt die Beschlüsse des Studentischen Konvents aus. Er hat gegenüber dem Studentischen Konvent Bericht über seine Tätigkeit, insbesondere über der Verwendung der Haushaltsmittel, zu erstatten.
Gemäß Paragraph 7 Abs. 2 Satz 2 der Studienbeitragssatzung wird der Sprecherinnen- und Sprecherrat an den Beratungen über die Verwendung der Studienbeiträge beteiligt.
Alfons-Goppel-Platz-1
95028 Hof
Fon: +49 (0) 9281 / 409 3000
Kulmbacher Str. 76
95213 Münchberg
Fon: +49 (0) 9281 / 409 8000