Vertrag über die Anwendung gesicherter Erkenntnisse (Dienstvertrag)
Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof erbringt gegenüber dem Auftraggeber unter Anwendung bereits gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder bekannter Verfahren/Methoden Dienstleistungen, z.B. Routineuntersuchungen, Servicemessungen oder Materialprüfungen etc.
In der Regel werden bei der Durchführung des Auftrages keine Ergebnisse erzielt, die Schutzrechte oder Know-how am Vertragsgegenstand entstehen lassen.
Durch die Beauftragung wird ein Dienstvertrag nach beiliegendem Muster geschlossen:
Bei vertraglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Transferstelle Recht und Lizenzen unter tsr(at)hof-university.de.
