Als Studierender aus dem Ausland dürfen Sie in Deutschland arbeiten, allerdings müssen Sie dabei bestimmte Regeln beachten.
Wie viel dürfen Sie arbeiten?
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind den Deutschen auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt. Sie dürfen ohne Genehmigung so viel arbeiten, wie Sie möchten. Allerdings ist zu beachten (genau wie für deutsche Studierende), dass Sie im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten sollten. Sonst müssen Sie Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen. Außerdem geht Ihr Studium - der eigentliche Zweck Ihres Aufenthaltes - vor!
Kommen Sie aus einem Non-EU-Land?
Dann dürfen Sie pro Jahr nur 140 volle oder 280 halbe Tage arbeiten. Dazu zählen auch freiwillige Praktika. Möchten Sie mehr arbeiten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.
Wichtig zu wissen: Sie dürfen die 140-Tage-Grenze überschreiten, wenn Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität arbeiten. Die Ausländerbehörde müssen Sie aber auch in diesem Fall informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Study in Germany sowie Make it in Germany.
Wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema gerne an den Career Service oder direkt an Ihre lokale Ausländerbehörde.
Nutzen Sie die beiden Jobportale der Hochschule bei Ihrer Jobsuche.