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Was ist Compliance?

Compliance (to comply with = übereinstimmen mit) bedeutet die Einhaltung von

  • Recht und Gesetz,
  • organisationsinternen Normen und
  • ethischen Richtlinien und Werten.

Was ist die Aufgabe von Compliance?

Aufgaben von Compliance sind die Identifizierung und Bewertung des relevanten Rechtsrahmens sowie möglicher Änderungen und die Bewertung der Risiken bei Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben. Hierzu sind die Verwaltungs- bzw. Managementorgane durch die Compliance Funktion zu beraten. Compliance ist damit kein zusätzliches Rechtsgebiet sondern beinhaltet normative, organisatorische und kommunikative Aspekte.

Mehr Informationen über Compliance finden sie hier

Compliance Organisation als Teil des Risikomanagements

Compliance soll als Bestandteil des Risikomanagements zur Vermeidung von Haftung für die Hochschule und ihre Beschäftigten dienen. Haftung und Schäden materieller und immaterieller Art sollen vermieden oder jedenfalls durch die präventive Erfüllung von Organisationspflichten verringert werden.

Compliance und der Aufbau eines Compliance Management System (CMS), das geeignet, angemessen und wirksam ist, die Einhaltung von Recht und Gesetz in der Organisation zu sichern, ist eine Matrixaufgabe, die sich über die gesamte Organisation erstreckt. Der Aufbau eines CMS sollte dem Dreiklang von Konzeption, Implementierung und Kontrolle folgen. In der konzeptionellen Phase werden Rechtsrahmen und Risiken erfasst und ein adäquates Prozess- und Organisationsdesign aufgesetzt. Umsetzung heißt Implementierung der Prozesse und Schulung der Mitarbeiter. Schließlich muss auch die Umsetzung in ein CMS kontrolliert werden.

Gute Wissenschaftliche Praxis

Verträgt sich die Freiheit von Lehre und Forschung mit Regeln? Forscher beanspruchen für sich die Eigengesetzlichkeit ihrer Forschung, die freie Wahl der Methoden zum Erreichen des Forschungsziels und das Recht zur (Nicht-)Verbreitung. Auch den Lehrenden können innerhalb der Ausbildungsziele weder bestimmte Inhalte im Einzelnen noch bestimmte Methoden oder Techniken vorgegeben werden. Zur Selbstbestimmung der Wissenschaftler gehört aber auch eine Selbstbeschränkung. Sie unterliegen den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Das bloße Selbstverständnis im Handeln hierzu reicht mittlerweile nicht mehr aus. Die Sicherung und Dokumentation der guten wissenschaftlichen Praxis wird mittlerweile vielmehr zur Bedingung der Ausreichung von Zuwendungen in Forschungsprogrammen des Bundes und für DFG-Anträge gemacht.

Hier finden Sie die „Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis“ der Hochschule Hof.

Ansprechpartner: Ombudsperson für Gute Wissenschaftliche Praxis: Prof. Dr. Michael Nase, Stellvertreter Prof. Dr. Carsten Stark

Ethik in der Forschung

Compliance beinhaltet neben der Einhaltung von Recht und Gesetz, organisationsinternen Richtlinien auch die Einhaltung von ethischen Normen und Werten. Die Hochschule Hof hat keine eigene Ethik-Kommission installiert, sondern ist in der „Gemeinsamen Ethik-Kommission der Hochschulen Bayerns“ (GEHBa) vertreten. Interner Ansprechpartner für Forschungsethik und Beurteilung von ethischen Folgen von Forschungsvorhaben ist die Ombudsperson für Gute Wissenschaftliche Praxis.

Wie melde ich Compliance Vorfälle?

Wenn Sie Fragen zur Einhaltung von Recht und Gesetz bei internen Prozessen oder zu sonstigen Compliance-Themen haben oder Ihnen compliancerelevante Vorfälle bekannt werden, können Sie diese hier bei der Stabsstelle Compliance melden.

Für weitere umfassende Informationen zum Thema Compliance in Hochschulen klicken Sie hier

 

Wer entscheidet über Compliance Vorfälle?

Die Stabsstelle Compliance prüft den Sachverhalt und leitet den Vorfall im Bedarfsfall an die zuständige Compliance Kommission weiter. Die Compliance Kommission berät die Sachlage und verabschiedet Empfehlungen. Sie trifft keine disziplinarischen oder sonstigen Maßnahmen. Diese werden durch den jeweiligen Sach- oder Personalverantwortlichen durchgeführt.