Die Beauftragte für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt
Die Hochschule Hof will ihre Studierenden, das gesamte Personal sowie Besucherinnen und Besucher vor sexueller Belästigung schützen.
Zu den Aufgaben der Beauftragten gehören:
- Beratung und Unterstützung von Betroffenen
- Prävention und Sensibilisierung
- Unterstützung bei der Entwicklung und Einhaltung von Maßnahmen
- Überwachung und Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen
Als rechtliche Grundlage dient das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022.
Sexuelle Belästigung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3, Abs. 4
"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."