Zum Hauptinhalt springen

Die Beauftragte für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt

Die Hochschule Hof will ihre Studierenden, das gesamte Personal sowie Besucherinnen und Besucher vor sexueller Belästigung schützen.

Zu den Aufgaben der Beauftragten gehören:

  • Beratung und Unterstützung von Betroffenen
  • Prävention und Sensibilisierung
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Einhaltung von Maßnahmen
  • Überwachung und Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen

Als rechtliche Grundlage dient das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022.

Sexuelle Belästigung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3, Abs. 4

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Handlungsleitfaden für den Umgang mit sexueller Belästigung

Der Handlungsleitfaden dient der Aufklärung und Sensibilisierung der Hochschulangehörigen.

Hier kommen Sie zum Handlungsleitfaden.

Kontakt

Prof. Dr. Viktoria Bachmann
Prof. Dr. Viktoria Bachmann +49 9281 409 - 4004

Beauftragte für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt

Prof. Dr. Anett Matthäi
Prof. Dr. Anett Matthäi +49 9281 409 - 8592

Beauftragte für sex. Belästigung und sexualisierte Gewalt für internationale Studierende