Hochschulleitung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Die Leitung der Hochschule Hof setzt sich zusammen aus dem Präsidenten Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann, Vizepräsident Lehre und Weiterbildung Prof. Dr. Dietmar Wolff, Vizepräsident Forschung, Entwicklung und Entrepreneurship Prof. Dr. Valentin Plenk und der Kanzlerin Ute Coenen.

Gremien der Hochschule Hof
Die Erweiterte Hochschulleitung (Art. 24 BayHSchG)
- berät und unterstützt die Hochschulleitung
- stellt den Entwicklungsplan auf und legt ihn dem Hochschulrat zur Beschlussfassung vor
- entscheidet auf Vorschlag der Hochschulleitung für Schwerpunkte des Haushalts
- beschließt über die Gliederung in Fakultäten
Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann
Der Hochschulrat (Art. 26 BayHSchG)
- wählt die Mitglieder der Hochschulleitung
- beschließt die Grundordnung und deren Änderung
- beschließt über den von der Erweiterten Hochschulleitung aufgestellten Entwicklungsplan der Hochschule
- beschließt über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten
- beschließt über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- nimmt zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen Stellung
- nimmt zu den Voranschlägen für den Staatshaushalt Stellung
- nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen und kann über ihn beraten
- stellt den Körperschafthaushalt fest
- nimmt die sonstigen ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr
Vorsitz: Prof. Dr. Diane Ahrens
Der Senat (Art. 25 BayHSchG)
- beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften
- beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung
- bestimmt Forschungsschwerpunkte
- beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung
- beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder Ehrenmitglieds der Hochschule
- beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats
Vorsitzender: Prof. Dr. Willi Darr
Der Studentische Konvent (§40 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule Hof) ist vor allem zuständig für
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden
Aktuelle Vertreterinnen von der Hochschule Hof in der Landesstudierendenvertretung sind Annika Yara Peters und Maria Eleonore Schöne.
Der Sprecherinnen- und Sprecherrat (§ 40 Abs. 3 der Grundordnung der Hochschule Hof) ist vor allem zuständig für
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden
Der Sprecherinnen- und Sprecherrat führt die Beschlüsse des Studentischen Konvents aus. Er hat gegenüber dem Studentischen Konvent Bericht über seine Tätigkeit, insbesondere über die Verwendung der Haushaltsmittel, zu erstatten.