
Hochschulleitung
Die Leitung der Hochschule Hof setzt sich zusammen aus dem Präsidenten Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann, Prof. Dr.-Ing. Dietmar Wolff (Vizepräsident Lehre und Weiterbildung), Prof. Dr. Gerald Schmola (Vizepräsident Forschung, Entwicklung und Entrepreneurship) und der Kanzlerin Ute Coenen.
Gremien der Hochschule Hof
Die Erweiterte Hochschulleitung (Art. 34 BayHIG)
- berät und unterstützt die Hochschulleitung
- stellt den Entwicklungsplan auf und legt ihn dem Hochschulrat zur Beschlussfassung vor
- entscheidet auf Vorschlag der Hochschulleitung für Schwerpunkte des Haushalts
- beschließt über die Gliederung in Fakultäten
Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Lehmann
Der Hochschulrat (Art. 36 BayHIG)
- wählt die Mitglieder der Hochschulleitung
- beschließt die Grundordnung und deren Änderung
- beschließt über den von der Erweiterten Hochschulleitung aufgestellten Entwicklungsplan der Hochschule
- beschließt über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten
- beschließt über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- nimmt zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen Stellung
- nimmt zu den Voranschlägen für den Staatshaushalt Stellung
- nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen und kann über ihn beraten
- stellt den Körperschafthaushalt fest
- nimmt die sonstigen ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr
Vorsitz: Prof. Dr. Diane Ahrens
Der Senat (Art. 35 BayHIG)
- beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften
- beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung
- bestimmt Forschungsschwerpunkte
- beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung
- beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder Ehrenmitglieds der Hochschule
- beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats
Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Marco Linß
Der Studentische Konvent (§40 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule Hof) ist vor allem zuständig für
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden
Aktuelle Vertreterinnen von der Hochschule Hof in der Landesstudierendenvertretung sind Annika Yara Peters und Maria Eleonore Schöne.
Der Sprecherinnen- und Sprecherrat (§ 40 Abs. 3 der Grundordnung der Hochschule Hof) ist vor allem zuständig für
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden
Der Sprecherinnen- und Sprecherrat führt die Beschlüsse des Studentischen Konvents aus. Er hat gegenüber dem Studentischen Konvent Bericht über seine Tätigkeit, insbesondere über die Verwendung der Haushaltsmittel, zu erstatten.










