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Allgemeine Voraussetzungen für das Bachelorstudium

Es gibt verschiedene Wege, um ein Studium aufnehmen zu können. Die meisten Studienbewerber können eine schulische (Fach-) Hochschulzugangsberechtigung nachweisen (Abitur- bzw. Fachabiturzeugnis). Seit wenigen Jahren hat der Gesetzgeber den Hochschulzugang auch für Personen eröffnet, die aus dem beruflichen Umfeld heraus ein Studium aufnehmen möchten, ohne ein schulisches (Fach-) Abiturzeugnis nachweisen zu können.

Teambild Studienbüro/Prüfungsamt

Schulische Hochschulzugangsberechtigung

Typischerweise legen Studienbewerber ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife bzw. in seltenen Fällen der fachgebundenen Fachhochschulreife vor. Alle Zeugnisse müssen jedoch den Vorschriften der "Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)" entsprechen. Insbesondere muss auf dem Zeugnis ein Vermerk angebracht sein, dass es zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt!

Der Nachweis eines Vorpraktikums ist in keinem Studiengang erforderlich.

International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International

Studienbewerbern, die über den oben genannten Schulabschluss verfügen, wird die Hochschulzugangsqualifikation zuerkannt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die sich aus dem nachfolgenden Merkblatt ergeben:

Merkblatt der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“

Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International"

Studieren ohne Abitur - Hochschulzugang aus dem beruflichen Umfeld

Aus dem beruflichen Umfeld wird je nach persönlicher Qualifikation entweder der allgemeine (§ 29 QualV) oder der fachgebundene Hochschulzugang (§ 30 QualV) eröffnet.

Allgemeiner Hochschulzugang
Der allgemeine Hochschulzugang wird nachgewiesen durch die Vorlage des Zeugnisses

  • der Meisterprüfung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerkskammer,
  • einer sonstigen beruflichen Fortbildungsprüfung (z.B. Technikerschule, mind. 400 Std.),
  • einer staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie,
  • einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie,
  • über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt/Fachprüfung II der Bay. Verwaltungsschule.

Jeder Bewerber muss darüber hinaus den Nachweis eines absolvierten Beratungsgesprächs mit dem je nach Studiengang zuständigen Studienfachberater vorlegen.

Fachgebundener Hochschulzugang
Der fachgebundene Hochschulzugang wird unter folgenden Voraussetzungen eröffnet:

  • erfolgreich abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung,
  • daran anschließende mind. dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (beide vorgenannten Bedingungen müssen im fachlichen Bezug zum gewünschten Studiengang stehen),
  • Nachweis eines absolvierten Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Studienfachberater
  • Bestehen des an der Hochschule Hof für qualifizierte Berufstätige vorgesehene Probestudium nach (§ 32 QualV)