Stipendien-Ausschreibung für den Bachelorstudiengang Digitale Verwaltung
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales schreibt in Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Stipendien für den Bachelorstudiengang Digitale Verwaltung aus.
Die Stipendien können nur an Personen vergeben werden, die bei einer bayerischen Behörde arbeiten (siehe Richtlinie).
Die Stipendien werden für das gesamte Studium des berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs Digitale Verwaltung gewährt, maximal jedoch 8 Semester.
Die Gesamthöhe der Förderung beträgt 50% der Studiengebühren.
Für ein Stipendium für Ihr Bachelorstudium Digitale Verwaltung ab Sommersemester 2025 können Sie sich über dieses Anmeldeformular
bis 31.01.2025 bewerben.
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die an einer bayerischen Behörde arbeiten.
Die Leistung und Begabung der Bewerber kann nachgewiesen werden durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder durch die besondere Qualifikation, die zum Studium im Studiengang Digitale Verwaltung berechtigt.
Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise vorangegangener Berufstätigkeit, außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen werden bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerber ebenfalls berücksichtigt. Ebenso besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.
Der Bereich Beruf-plus-Studium der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof trifft unter den form- und fristgerecht sowie vollständig eingereichten ersten 100 Bewerbungen eine Vorauswahl.
Bewerbungen mit hinreichender Erfolgsaussicht werden der Auswahlkommission vorgelegt.
Die vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales und der Hochschule gemeinsam bestellte Auswahlkommission entscheidet dann über die Vergabe der Stipendien. Hinsichtlich der nicht erfolgreichen Bewerbungen legt die Auswahlkommission anhand der Auswahlkriterien eine Rangfolge fest. Soweit bewilligte Stipendien nicht in Anspruch genommen werden, sind sie gemäß der festgelegten Rangfolge an andere Bewerber zu vergeben.