Ziel des Schwerpunktes Personal ist es die Absolventen insbesondere für die Arbeit in Personalabteilungen zu schulen. Sie beherrschen das Individual- und Kollektivarbeitsrechts und sind zur Analyse und Lösung der praxisrelevanten Probleme der Begründung, des Inhalts und der Beendigung von Arbeitsverträgen in der Lage. Die einzelnen Module des Schwerpunkts „Personal“ berücksichtigen auch in der betrieblichen Praxis wichtige Teildisziplinen des Arbeitsrechts, wie z. B die Arbeitnehmerüberlassung und das Befristungsrecht.