Gemeinsam schaffen wir eine inspirierende Lernumgebung!
Unsere Hochschule bietet Ihnen die Plattform, Ihre berufliche Karriere durch einen Lehrauftrag zu ergänzen und Ihre Fähigkeiten als Dozentin oder Dozent weiterzuentwickeln. Mit Ihrem Engagement in unserem Team leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu, dass unsere Studierenden praxisnahes Wissen und anwendungsorientierte Kompetenzen erwerben – und so bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet sind.
Lehrbeauftragte unserer Hochschule
Ihre Vorteile als Lehrbeauftragte

FAQ
Ein Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zum Freistaat Bayern und wird im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) unter Artikel 83 geregelt. Im Gegensatz zu anderen Positionen werden Lehraufträge in der Regel nicht ausgeschrieben, sondern direkt an geeignete Personen vergeben.
Lehraufträge werden typischerweise für ein Semester vergeben. Der Fokus liegt dabei auf der Praxis und ergänzt die theoretischen Lehrinhalte, die von Professorinnen und Professoren vermittelt werden. Durch diese Kombination aus Theorie und Praxis erhalten Studierende eine umfassende Ausbildung, die sie optimal auf ihre zukünftige Herausforderungen vorbereiten.
Wenn Sie einen Lehrauftrag übernehmen, erwarten Sie vielfältige Aufgaben, die Ihre Expertise und Erfahrung in die Ausbildung von Studierenden einbringen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:
- Planung und Vorbereitung: Sie planen und bereiten die Lehrveranstaltung sorgfältig vor, um sicherzustellen, dass die Studierenden ein optimales Lernerlebnis haben.
- Durchführung der Lehrveranstaltung: Sie führen die Lehrveranstaltung durch und vermitteln den Studierenden praxisorientierte Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Bereitstellung von Lehrmaterialien: Sie stellen den Studierenden relevante Lehrmaterialien zur Verfügung, um ihr Lernen zu unterstützen. Dies kann auch Online-Materialien umfassen.
- Begleitung der Studierenden: Während des Semesters begleiten und unterstützen Sie die Studierenden bei ihrem Lernprozess, sei es in Präsenz oder online.
- Prüfungserstellung und -korrektur: Sie erstellen Prüfungen und korrigieren diese, um die Leistungen der Studierenden zu bewerten.
- Betreuung von Abschlussarbeiten: Sie betreuen Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten, indem Sie die Studierenden bei der Konzeption, Durchführung und Auswertung ihrer Forschungsarbeiten begleiten.
Um einen Lehrauftrag zu erhalten, sollten Sie bestimmte Qualifikationen und Erfahrungen vorweisen können. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:
- Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium: Ihr Studienabschluss sollte in einem wissenschaftlichen Studiengang liegen, der für den Lehrauftrag relevant ist.
- Mindestens 3-jährige hauptberufliche Praxis: Nach Ihrem Studienabschluss sollten Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Diese Erfahrungen sollten direkt mit dem Thema des Lehrauftrags verbunden sein.
- Praktische Kenntnisse und relevante Arbeitserfahrungen: Ihre Berufserfahrungen sollten für den Lehrauftrag relevant sein und die Studierenden durch praxisorientierte Einblicke, Fallbeispiele und konkrete Anwendungsmöglichkeiten bereichern.
- Pädagogische Eignung: Sie müssen nachweisen, dass Sie pädagogisch geeignet sind, zum Beispiel durch:
- Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
- Erfahrung in der Betreuung von Auszubildenden oder Praktika
- Lehrerfahrung oder didaktische und Methode
- Tätigkeiten an Volkshochschulen, im Nachhilfebereich oder ähnlichen Einrichtungen
- Erfahrung in der Begleitung von Tutorien
- Übungsleitertätigkeit
- Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
- Betreuung in Ferienlagern
Von Vorteil sind ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse und Freude an der Lehre.
Eine Promotion ist keine Voraussetzung für einen Lehrauftrag.
Die Vergütung für einen Lehrauftrag basiert auf den tatsächlich geleisteten Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Eine LVS umfasst 45 Minuten.
Basisvergütung:
- Ohne Prüfungsabnahme: 40 Euro pro LVS
- Mit Prüfungsabnahme: 45 Euro pro LVS
Zusätzliche Vergütungen für Betreuung von Abschlussarbeiten:
- Betreuung einer Bachelorarbeit: 135 Euro
- Betreuung einer Masterarbeit: 270 Euro
Die rechtlichen Grundlagen für die Ausführung von Lehraufträgen an den staatlichen Hochschulen im Freistaat Bayern basieren auf zwei zentralen Rechtsvorschriften:
Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen (LLHVV)
Die LLHVV regeln die Details zur Vergabe, Ausführung und Bezahlung von Lehraufträgen. Sie legen fest, wie Lehrbeauftragte ihre Aufgaben wahrzunehmen haben und welche Ansprüche sie auf Vergütung haben.
Art. 83 BayHIG (Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz)
Art. 83 BayHIG bildet die gesetzliche Grundlage für die LLHVV. Er regelt die Rahmenbedingungen, unter denen Lehraufträge an staatlichen Hochschulen in Bayern vergeben und durchgeführt werden
Bedeutung für Lehrbeauftragte
Die Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen ist für Lehrbeauftragte von großer Bedeutung. Sie ermöglicht es ihnen, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Lehrauftrags zu verstehen und darauf basierend ihre Aufgaben erfolgreich auszuführen.
Die Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen regeln wichtige Aspekte zur Ausführung von Lehraufträgen an staatlichen Hochschulen im Freistaat Bayern.
Nebenberufliche Tätigkeit:
Die Wahrnehmung des Lehrauftrags erfolgt als nebenberufliche Tätigkeit, d.h. die Lehrbeauftragten führen ihre Aufgaben nicht als Hauptbeschäftigung durch. Das bedeutet, dass die Lehrbeauftragten ihre Hauptbeschäftigung außerhalb der Hochschule haben und den Lehrauftrag zusätzlich wahrnehmen.
Selbstständige Ausführung:
Die Lehrbeauftragten nehmen ihre Aufgaben selbstständig wahr. Sie gestalten die Lehrveranstaltungen inhaltlich und methodisch nach Maßgabe der Festlegungen im Lehrauftrag in eigener Verantwortung.
Studien- und Prüfungsordnungen:
Die Gestaltung der Lehrveranstaltungen muss den Studien- und Prüfungsprüfungen entsprechen. Dies stellt sicher, dass die Lehrinhalte und -methoden mit den Anforderungen des Studiums übereinstimmen und die Studierenden gezielt auf ihre Prüfungen und den erfolgreichen Studienabschluss vorbereiten.
Semesterwochenstunden:
Der Lehrauftrag darf neun Semesterwochenstunden pro Semester nicht überschreiten. Eine Semesterwochenstunde entspricht 45 Minuten Lehrzeit.
Wie können Sie vorgehen?







