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Lehrauftrag übernehmen - Wissen teilen!

Lehrbeauftragte der Hochschule Hof sind externe Spezialisten aus der Praxis, die einzelne Lehrveranstaltungen übernehmen und Wissen und Erfahrungen über ihren professionellen Alltag und dessen Anforderungen an die Studierenden weitergeben - ein großer Gewinn für beide Seiten. Als Lehrbeauftragter sind Sie nebenberuflich tätig und stehen in keinem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern.

Ergänzen auch Sie Ihre berufliche Karriere durch einen Lehrauftrag!

Ein Lehrauftrag ist für Sie in vielerlei Hinsicht nutzbringend...

Sie übernehmen Lehrveranstaltungen an der Hochschule Hof mit aktuellen, innovativen und praxisnahen Studieninhalten. Bei der interessanten und vielseitigen Tätigkeit bringen Sie Ihre berufspraktischen Themen und Erfahrungen in die Lehrveranstaltungen ein. Sie arbeiten aktiv in der anwendungsorientierten Qualifizierung der zukünftigen Fach- und Führungskräfte mit und fördern und begleiten motivierte Studierende bei der Ausbildung erforderlicher Kompetenzen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit sich mit Professorinnen und Professoren im Rahmen von Praxis- und Forschungsprojekten zu vernetzen und Ihre eigene Kompetenzentwicklung (z.B. in den Bereichen Hochschuldidaktik, Rhetorik, Moderation) voranzutreiben.

FAQ

Ein Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zum Freistaat Bayern und im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Art. 83 geregelt. Lehraufträge werden normalerweise nicht ausgeschrieben, sondern an geeignete Personen erteilt.

In der Regel werden Lehraufträge für ein Semester vergeben. Während die Professor:innen die Theorie vermitteln, ist beim Lehrauftrag die Praxis entscheidend.

Die Tätigkeit der:des Lehrbeauftragten kann Folgendes umfassen:

  • Planung und Vorbereitung der Lehrveranstaltung für Studierende
  • Durchführung der Lehrveranstaltung
  • Bereitstellung von (Online)-Lehrmaterialien
  • (Online)-Begleitung der Studierenden während des Semesters
  • Prüfungserstellung und -korrektur
  • Betreuung von Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten

Voraussetzung für die Erteilung eines Lehrauftrages ist ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang. Einschlägig bedeutet, dass das dort erworbene Wissen, die Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret für den Lehrauftrag erforderlich sind und diesen prägen.

Zusätzlich ist eine mindestens 3-jährige hauptberufliche Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss, nötig. Sie bringen relevante Arbeitserfahrungen und Know-how mit, von denen die Studierenden profitieren können. Ihre praktischen Kenntnisse stammen aus dem Bereich, der Thema des Lehrauftrags ist.

Außerdem ist der Nachweis der pädagogischen Eignung zu erbringen. Das kann durch folgende Beschäftigungen sein:

  • Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
  • Betreuung von Auszubildenden oder Praktikanten
  • Lehrerfahrung bzw. Didaktik- und Methodenkompetenz
  • Tätigkeiten an der Volkshochschule, im Nachhilfebereich o.ä.
  • Begleitung eines Tutoriums
  • Übungsleitertätigkeiten
  • Mitglied der freiwilligen Feuerwehr
  • Betreuung im Ferienlager

Von Vorteil sind ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse und Freude an der Lehre.

Eine Promotion ist keine Voraussetzung für einen Lehrauftrag.

Lehraufträge sind prinzipiell zu vergüten. Dies erfolgt nach geleisteten Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst 45 Minuten.

Je Lehrveranstaltungsstunde können die folgenden Vergütungen gewährt werden:

  • 40 Euro/LVS ohne Prüfungsabnahme
  • 45 Euro/LVS mit Prüfungsabnahme

Betreuen Sie zusätzlich Abschlussarbeiten der Studierenden, können wir Ihnen folgende Vergütungssätze gewähren:

  • Betreuung einer Bachelorarbeit 135 Euro
  • Betreuung einer Masterarbeit 270 Euro

In den Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen ist außerdem geregelt, dass die Lehrbeauftragten ihre Aufgaben selbständig auf Basis einer nebenberuflichen Tätigkeit wahrnehmen. Sie gestalten die Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Festlegungen im Lehrauftrag inhaltlich und methodisch unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsordnungen in eigener Verantwortung. Der Lehrauftrag darf neun Semesterwochenstunden pro Semester im Freistaat Bayern nicht überschreiten.

Sie haben Interesse an einem Lehrauftrag?

Wenn Sie sich für die Arbeit als Lehrbeauftragte:r an unserer Hochschule interessieren und Freude daran haben, Ihr Wissen an Studierende weiterzugeben, tragen Sie sich bitte in unseren Lehrbeauftragtenpool ein.

Bei Fragen  kommen Sie gerne auf uns zu.  Wir helfen Ihnen weiter!

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