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FAQs Bewerbung und Zulassung

Team des Studienbüros sitzend auf einer Mauer

Ihre Bewerbung (Antrag auf Zulassung) erfolgt ausschließlich online über das PRIMUSS-Bewerbungsportal. Dort sehen Sie, für welche Studiengänge die Bewerbung aktuell möglich ist.

Sind Sie bereits an der Hochschule immatrikuliert, müssen Sie sich mit Ihrer privaten Email-Adresse registrieren. 

Bitte senden Sie die Bewerbung ab (Button "Bewerbung absenden") und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch. Es ist nicht notwendig, die Bewerbungsunterlagen in Papierform an die Hochschule zu senden.

Im Bereich "Dokumentenupload" erhalten Sie einen Einblick über die fehlenden, bearbeiteten, eingegangenen oder auch zurückgewiesenen Dokumente.

Sie finden im Bewerbungsportal den Button "Bewerbung absenden". Nachdem dieser angeklickt wurde, erscheint eine neue Seite. Auf dieser Seite müssen Sie die Bewerbung nochmals bestätigen (nach unten scrollen). Im Bewerberstatus erscheint die Mitteilung, dass die Bewerbung eingegangen ist und aktuell bearbeitet wird. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungs-Email. Bitte laden Sie im Bereich "Dokumentenupload" alle erforderlichen Unterlagen hoch.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Bewerbungsportal auf den Button "Bewerbung absenden" gedrückt haben - ansonsten ist die Bewerbung nicht eingegangen. Alleine die Dokumente hochzuladen reicht dafür nicht aus. Überprüfen Sie bitte auch den Spam-Filter Ihres E-Mail Postfachs.

Sie erhalten im Bewerbungsportal Informationen, sollten noch Unterlagen fehlen und Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Im Bereich "Dokumentenupload" im Bewerbungsportal sind alle geforderten Dokumente aufgeführt, die Sie hochladen müssen.

Alle Studierenden sind nach dem Sozialgesetzbuch - SGB V - grundsätzlich versicherungspflichtig in der Krankenversicherung. Wenn Sie privat versichert sind, besteht keine Versicherungspflicht (z.B. bei Berufssoldaten, die im Rahmen der Freistellung vom Dienst ein Studium aufnehmen, jedoch noch Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, Eltern als Beamte...).

Es muss jedoch immer die Befreiung bei einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht beantragt werden.

In allen Fällen ist zur Immatrikulation die Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung notwendig.  Auf dieser ist vermerkt, ob Sie versichert sind oder alternativ ob Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse auf. Diese übersendet auf dem elektronischen Wege die Bescheinigung an die Hochschule. Die Krankenkasse benötigt dazu die Absendernummer der Hochschule, diese lautet: H0000291 und die Absendernummer des Dienstleisters, diese lautet: H0000087. Bitte geben Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse als Beamter/Privat Versicherter an, dass Sie eine M10 Meldung benötigen bzw. beantragen Sie eine elektronische Meldung zur Einschreibung bei der gesetzlichen Krankenkasse mit Status "nicht versichert". Bitte legen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihre Beamtenurkunde sowie die Zulassung vor.

Ob die Bescheinigung eingegangen ist, sehen Sie im Bewerbungsfortschritt in Ihrem Bewerberportal.