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Prüfungstermine

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Informationen zu Prüfungen und Anrechnung

Prüfungen

Nachfolgend finden Sie einige Informationen rund um das Thema Prüfungen (z.B. Prüfungskommission, Prüfungsausschuss, Anrechnung von Leistungen, Prüfungseinsicht, etc.). Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeiter des Studienbüros.

Für jeden Studiengang ist eine Prüfungskommission gebildet, die insbesondere fachliche Entscheidungen der Anrechnung trifft, aber auch für die Feststellung der Prüfungsleistungen zuständig ist. Näheres zu den Aufgaben der Prüfungskommissionen siehe § 6 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Hof (APO).

Der Prüfungsausschuss der Hochschule ist in erster Linie zuständig für die Behandlung von Widersprüchen in Prüfungsangelegenheiten sowie für grundsätzliche prüfungsrechtliche Fragen (§ 5 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Hof (APO).

Die Mitarbeiter im Studienbüro vollziehen die Beschlüsse der oben genannten Prüfungsorgane. Sämtliche Anträge an die vorgenannten Gremien sind im Studienbüro einzureichen!

Regelungen zur Prüfungswiederholung Fakultät W

Für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen in Studiengängen der Fakultät Wirtschaft haben die Prüfungskommissionen in Abstimmung mit Dekan und Studiengangleitungen der Fakultät W, Prüfungsausschuss, Prüfungskommissionen sowie Studienbüro folgende Regelungen vereinbart:

Regelungen zu Prüfungswiederholungen

 

Antrag auf fernüberwachte Prüfung / Apllication for online exam

Sie können von Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums bis zum 10.12.2023 aus benannten, persönlichen Gründen eine fernüberwachte Prüfung beantragen (Kurzanleitung).

You may apply for  a remotely proctored (online) exam until December 10, 2023, in designated personal reasons (Giude).

Anrechnung und Anerkennung

Im Verlauf eines Bildungslebenslaufs erworbene Kompetenzen können:

Prüfungsausschuss

Zusammensetzung

Der Prüfungsausschuss der Hochschule Hof setzt sich aus dem vorsitzenden Mitglied und zwei weiteren Mitgliedern zusammen.

Prof. Dr. Markus Finn, Vorsitzender
Prof. Dr. Günter Köhler, Mitglied
Prof. Dr. Marco Linß, Mitglied

Die Prüfungseinsicht ist nach § 44 Absatz 2 Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule Hof (APO) innerhalb der ersten vier Wochen des unmittelbar auf die Prüfung folgenden Semesters bei der Erstprüferin oder dem Erstprüfer möglich. In diesem Rahmen kann eine Kopie der bewerteten schriftlichen Prüfungsaufgabe erstellt werden. Die Prüfungskopie muss innerhalb der ersten sechs Wochen des unmittelbar auf die Prüfung folgenden Semesters über das PRIMUSS-Portal beantragt werden. Die Prüfungskopie kann nach Erstellung im Prüfungsamt abgeholt werden.

Sollten Sie die Prüfungsanmeldefrist versäumt haben, können Sie sich auf Antrag nach § 13 Absatz 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Hof (APO) nachträglich anmelden.

Im Falle einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit muss diese mittels Ärztlichem Zeugnis glaubhaft gemacht werden.  Die dem Attest zugrunde liegende Untersuchung muss am Prüfungstag erfolgen.

Diese Informationen werden derzeit überarbeitet. Die Regelung hierzu findet sich in § 19 APO der Hochschule Hof.

Prüfungskommissionen

Bitte beachten Sie: alle Anträge, die Sie an die Prüfungskommissionen der Fakultät Informatik richten, müssen Sie im Studienbüro der Hochschule Hof einreichen!

Vorlagen für Anrechnungsanträge finden Sie unter der Rubrik downloads; andere Anträge sind formlos schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie hierzu das PRIMUSS-Portal/Anträge.

Die Prüfungskommission für alle Studiengänge der Fakultät Informatik setzt sich folgendermaßen zusammen:

Prof. Dr. Günther Köhler / Vorsitz (Ausnahme: StG Verwaltungsinformatik Master / Mitglied)

Prof. Dr. Walter Kern (Ausnahme: StG Verwaltungsinformatik Master / Vorsitz)

M.Sc. Christian Schaller

Prof. Dr. Jörg Scheidt / Ersatz

Bitte beachten Sie: alle Anträge, die Sie an die Prüfungskommissionen der Fakultät Ingenieurwissenschaften richten, müssen Sie im Studienbüro der Hochschule Hof einreichen!

Vorlagen für Anrechnungsanträge finden Sie unter der Rubrik downloads; andere Anträge sind formlos schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie hierzu das PRIMUSS-Portal/Anträge.

Bitte beachten Sie: alle Anträge, die Sie an die Prüfungskommissionen der Fakultät Wirtschaft richten, müssen Sie im Studienbüro der Hochschule Hof einreichen!

Vorlagen für Anrechnungsanträge finden Sie unter der Rubrik downloads; andere Anträge sind formlos schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie hierzu das PRIMUSS-Portal/Anträge.

Bitte beachten Sie: alle Anträge, die Sie an die Prüfungskommissionen der Fakultät Interdisziplinäre und innovative Wissenschaften richten, müssen Sie im Studienbüro der Hochschule Hof einreichen!

Vorlagen für Anrechnungsanträge finden Sie unter der Rubrik downloads; andere Anträge sind formlos schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie hierzu das PRIMUSS-Portal/Anträge.

Bitte beachten Sie: alle Anträge, die Sie an die Prüfungskommissionen der Studienfakultät für Weiterbildung richten, müssen Sie im Studienbüro der Hochschule Hof einreichen!

Vorlagen für Anrechnungsanträge finden Sie unter der Rubrik downloads; andere Anträge sind formlos schriftlich einzureichen. Bitte nutzen Sie hierzu das PRIMUSS-Portal/Anträge.

Abschlussarbeit

Bachelor- / Masterthesis

Gegen Ende Ihres Studiums bekommen Sie Gelegenheit Ihr erlerntes Wissen und Fertigkeiten in einer Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit) unter Beweis stellen. Zu welchem Termin Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit frühestens anmelden können und spätestens anmelden sollen, kann der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Hof - APO bzw. der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung entnommen werden.

Die Anmeldung finden Sie im Primuss-Portal unter dem Menüpunkt Studienbüro - Prüfungsamt/Abschlussarbeiten.

Achtung: im Studiengang Marketing Management muss die Abschlussarbeit derzeit abweichend von obigem Grundsatzper Formular angemeldet werden!

Abschlussarbeit - allgemeine Hinweise 

Bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit wird die Beachtung besonderer Formalia (z.B. wie breit soll der Seitenrand sein, wie gliedere ich meine Arbeit, welche Schriftgröße und Schriftart soll ich verwenden, wie bringe ich ein Zitat an, etc.) erwartet; grundsätzliche Hinweise zum formalen Aufbau einer Bachelorarbeit
-innerhalb der Fakultät Wirtschaftswissenschaften finden Sie HIER.

-für die Fakultäten Informatik, Ingenieurwissenschaften, InWiss finden Sie HIER.

Abschlussarbeit - speziell Logistik

Für Abschlussarbeiten im Masterstudium Logistik wie auch in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaft und Internationales Management mit der Vertiefungsrichtung Logistik beachten Sie bitte die speziellen Hinweise, welche von den Logistik-Professoren herausgegeben wurden.

Abschlussarbeit - speziell Masterstudiengang „Personal und Arbeit“
Spezielle Hinweise zu Inhalt, Form und Verfahren der Masterarbeit im Masterstudiengang „Personal und Arbeit“ finden Sie HIER.

Abschlussarbeit - speziell Wirtschaftsrecht

Abweichend von den allgemeinen Hinweisen zur Ausarbeitung einer Bachelorarbeit hat die Studiengangleitung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht folgende Hinweise herausgegeben:

WR - Besonderheiten beim Aufbau der Bachelorthesis

Abschlussarbeit - weitere Hinweise

Die maximale Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit wird in der jeweiligen SPO festgelegt. Im Regelfall werden die Abschlussarbeiten in zweifacher Ausfertigung (Ausnahmen sind bei künstlerischen Abschlussarbeiten möglich!) im Studienbüro der Hochschule Hof, Raum A 113 ein. Zusätzlich ist die Arbeit auf Datenträger (USB-Stick) und eine einseitige Kurzzusammenfassung einzureichen. Die Arbeiten können auch in englischer Sprache (je nach Studiengang und in Absprache mit den betreuenden Professoren) bearbeitet werden; sofern der individuelle Arbeitsanteil eines Studierenden eindeutig festgestellt werden kann, darf das Thema einer Abschlussarbeit auch von mehreren Studierenden bearbeitet werden. Beachten Sie, dass Sie in die Arbeit eine Erklärung einbinden, dass Sie diese selbständig verfasst haben!