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Masterstudiengang Personal und Arbeit

Merkblätter

Merkblätter

Für den Masterstudiengang „Personal und Arbeit“ gelten besondere Zugangsvoraussetzun­gen. Dementsprechend sind bei der Bewerbung bestimmte Nachweise über das Erststudium einzureichen.

Hierüber informiert Sie das Merkblatt „Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsunter­lagen“.

Bewerberinnen und Bewerber, die in ihrem Erststudium die Mindestzahl von 210 Credits nicht erreichen, werden für den Masterstudiengang „Personal und Arbeit“ unter der Auflage zuge­lassen, dass sie zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 Credits er­bringen.

Hinweise zur Erfüllung dieser Auflage finden Sie im Merkblatt "Zusätzliche Studienleistungen von 30 Credits".

Für die schriftlichen Prüfungen in juristischen Fächern des Masterstudiengangs „Personal und Arbeit“ gilt die Hilfsmittelregelung des Studiengangs Wirtschaftsrecht der Hochschule Hof. Dies betrifft die Fächer Individualarbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung im Personalwesen, Europäisches und Internationales Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Beschäf­tigten-Datenschutz sowie Arbeitsgerichtliche Verfahren und Mediation.

Die zugelassenen Hilfsmittel für Prüfungen in diesen Fächern bestimmt dieHilfsmittelrege­lung.

Für eingeschriebene Studierende des Masterstudiengangs sind im Lernmanagementsystem „Moodle“ im Kurs „Masterstudiengang Personal und Arbeit“ weitere wichtige Merkblätter ver­fügbar. Hier geht’s zum Moodle-Kurs „Masterstudiengang Personal und Arbeit“:
https://moodle.hof-university.de/course/view.php?id=3837