Der Masterstudiengang „Personal und Arbeit“ kann nicht nur als Vollzeitstudium, sondern auch als praxis- oder berufsintegrierendes duales Studium im Modell „Studium mit vertiefter Praxis“ absolviert werden. Zu den Grundgedanken des dualen Studiums zählt die vertragliche und inhaltliche Verzahnung der Lernorte Hochschule und Betrieb.
1. Vertragliche Verzahnung
Zur vertraglichen Verzahnung von Hochschule und Betrieb werden die Unternehmen, Behörden und Einrichtungen, in denen die Praxisphasen des dualen Studiums stattfinden (Praxispartner), durch zwei Verträge in das jeweilige Studium eingebunden. Die Auswahl der Praxispartner und der Abschluss des Bildungsvertrags liegen dabei in der Verantwortung der Studierenden. Die Verträge orientieren sich an Mustern, die von „Hochschule dual“, dem Dachverband für das duale Studium der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, entwickelt wurden.
1.1 Kooperationsvertrag zwischen Praxispartner und Hochschule Hof
Der Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Praxispartner und der Hochschule Hof.
1.2 Bildungsvertrag zwischen Praxispartner und Studierenden
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Praxispartners und der oder des Studierenden werden in einem Bildungsvertrag festgelegt.
2. Inhaltliche Verzahnung
Die inhaltliche Verzahnung der Lernorte Hochschule und Betrieb wird durch folgende Maßnahmen gewährleistet:
2.1 Ablauf des dualen Studiums
In Abhängigkeit vom Umfang der praktischen Tätigkeit dauert das duale Masterstudium „Personal und Arbeit“ vier oder fünf Semester. Dabei werden die Lehrveranstaltungen in drei oder vier Semestern absolviert und im letzten Semester die Masterarbeit angefertigt.
Während des Studiums mit vertiefter Praxis wechseln sich Phasen des theoretischen Studiums an der Hochschule Hof und betriebliche Praxisphasen gegenseitig ab. Die beim Partnerunternehmen abzuleistenden Praxisphasen können zum einen während der vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten sowie im praktischen Studiensemester absolviert werden. Zum anderen gestattet der Stundenplan des Masterprogramms auch praktische Tätigkeiten in der Vorlesungszeit. Dies hat seinen Grund darin, dass die Lehrveranstaltungen nur an drei oder vier Wochentagen stattfinden. Überdies kann auch die Anfertigung der Masterarbeit mit betrieblicher Praxis verbunden werden. Daraus ergibt sich i. d. R. folgender Studienablauf:
Semester 1 – 3 (oder 4) | 1. Vorlesungszeit (WiSe: 01.10. – 25.01.; SoSe: 15.03. – 10.07.) - Lehrveranstaltungen
- Betriebliche Praxis an vorlesungsfreien Tagen
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2. Prüfungszeit (WiSe: 26.01. – 14.02.; SoSe: 11.07. – 31.07.) |
3. Betriebliche Praxis (WiSe: 15.02. – 14.03.; SoSe: 01.08. – 30.09.; jeweils abzüglich des Erholungsurlaubs) |
Semester 4 (oder 5) | 1 . Masterarbeit (5 Monate, evtl. mit betrieblicher Praxis verbunden) |
2. Betriebliche Praxis (WiSe: 0,5 Monate; SoSe: 1,5 Monate) |
2.2 Masterarbeit mit Unternehmensbezug
Zur Sicherung des Theorie-Praxis-Transfers sind dual Studierende des Masterstudiengangs „Personal und Arbeit“ verpflichtet, die Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit dem Praxispartner anzufertigen und darin ein betriebliches Problem des Praxispartners zu bearbeiten.
Nach dem Bildungsvertrag schlägt der Praxispartner der Hochschule Hof ein Thema für die Masterthesis vor und räumt der oder dem Studierenden die Möglichkeit ein, die Arbeit für das Unternehmen durchzuführen. Die oder der Studierende verpflichtet sich, das von der Hochschule Hof im Einvernehmen mit dem Unternehmen gestellte Thema zu bearbeiten.
2.3 Zwei weitere Module mit Unternehmensbezug
In den ersten drei oder vier Studiensemestern erfolgt der Know-how-Transfer zwischen Hochschule und Betrieb durch die Anfertigung zweier mündlicher Präsentationen mit schriftlichem Konzeptpapier, die jeweils betriebliche Probleme des Praxispartners zum Gegenstand haben. In Absprache mit der Lehrperson können dafür unter anderem die Kernmodule „Sozialrecht“, „Compliance im Arbeitsrecht“, „Arbeits- und Organisationspsychologie“, „Mitarbeiterführung“ oder „Interkulturelles Management“ gewählt werden.
2.4 Abstimmung der Einsatzbereiche in den Praxisphasen
Vor den Praxisphasen der ersten drei oder vier Studiensemester werden die möglichen betrieblichen Einsatzbereiche der dual Studierenden auf die zuvor erarbeiteten Studieninhalte abgestimmt. Dies geschieht in Beratungsgesprächen zwischen den Studierenden und der Studiengangleitung des Masterstudiengangs „Personal und Arbeit“. Dadurch sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, das erlernte theoretische Wissen möglichst bald im Partnerunternehmen anzuwenden.