Spezifische Zugangsvoraussetzungen sind
Abschluss in Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder in einem interdisziplinären Studiengang wie Wirtschaftsrecht. Hochschulzugangsberechtigung und Abschluss dürfen nicht auf Deutsch erworben sein.
- Berufspraktische Erfahrung
von nicht unter einem Jahr im Bereich des Hochschulstudiums. Diese können Sie auch nach Studienbeginn, spätestens bis zum Abschluss des Zertifikats nachholen.
Dieser Zertifikatslehrgang wird in Deutsch gelehrt. Sie müssen ausreichende Vorkenntnisse wie B2-Niveau nachweisen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.