Gremien
Hochschulrat

Der Hochschulrat (Art. 26 BayHSchG)
- beschließt die Grundordnung und deren Änderung
- wählt den Präsidenten oder die Präsidentin und entscheidet über deren Abwahl
- wählt die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers oder der Kanzlerin
- beschließt nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschläge für die Bestellung des Kanzlers oder der Kanzlerin
- beschließt über den von der erweiterten Hochschulleitung aufgestellten Entwicklungsplan der Hochschule
- beschließt über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten
- beschließt über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- nimmt zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen Einrichtungen Stellung
- nimmt zu den Voranschlägen für den Staatshaushalt Stellung
- nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen und kann über ihn beraten stellt den Körperschafthaushalt fest
- nimmt die sonstigen ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr
Vorsitz:Prof. Dr. Dieter Baums
Senat

Der Senat (Art. 25 BayHSchG)
- beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften
- beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung
- bestimmt Forschungsschwerpunkte
- beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung
- beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder Ehrenmitglieds der Hochschule
- beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats
Vorsitz: Prof. Dr. Hans Schmidt
Erweiterte Hochschulleitung

Die erweiterte Hochschulleitung (Art. 24 BayHSchG)
- berät und unterstützt die Hochschulleitung
- stellt den Entwicklungsplan auf und legt ihn dem Hochschulrat zur Beschlussfassung vor
- beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungseinrichtungen
- entscheidet auf Vorschlag der Hochschulleitung für Schwerpunkte des Haushalts
- beschließt über die Gliederung in Fakultäten
Studentischer Konvent

Der studentische Konvent (Art. 52 Abs. 4 BayHSchG) ist vor allem zuständig für
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden
Sprecherinnen- und Sprecherrat

Der Sprecherinnen und Sprecherrat (Art. 52 Abs. 4 BayHSchG) ist vor allem zuständig für
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden
Der Sprecherinnen- und Sprecherrat führt die Beschlüsse des Studentischen Konvents aus. Er hat gegenüber dem Studentischen Konvent Bericht über seine Tätigkeit, insbesondere über der Verwendung der Haushaltsmittel, zu erstatten.
Gemäß Paragraph 7 Abs. 2 Satz 2 der Studienbeitragssatzung wird der Sprecherinnen- und Sprecherrat an den Beratungen über die Verwendung der Studienbeiträge beteiligt.
Standorte

Campus Hof
Alfons-Goppel-Platz-1
95028 Hof
Fon: +49 (0) 9281 / 409 3000
Campus Münchberg
Kulmbacher Str. 76
95213 Münchberg
Fon: +49 (0) 9281 / 409 8000