Zum Hauptinhalt springen

Ihre Anlaufstelle im Studium

Studienbüro

Das Studienbüro ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie Fragen rund um Ihr Studium an der Hochschule haben. Hier reichen Sie auch Anträge ein, die an die Prüfungskommissionen weitergeleitet werden. Von hier aus werden Sie über Entscheidungen der Prüfungskommissionen und gegebenenfalls des Prüfungsausschusses benachrichtigt. Hier melden Sie sich, falls Sie einen Unfall am Campus oder auf dem Weg dorthin erlitten haben.

Als zentrale Kommunikationsplattform mit dem Studienbüro steht Ihnen das  PRIMUSS-Portalzur Verfügung. Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten (Postanschrift und Telefonnummer) im Portal stets aktuell.

Die Kommunikation mit Studierenden wird über Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse geführt. Stellen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Sie diese regelmäßig abrufen. 

Jedem Studiengang ist ein Ansprechpartnerim Studienbüro/Prüfungsamt zugeordnet.

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen Ihres Studiums , wie z.B.

  • Notenbescheinigung
  • Praktikumsangelegenheiten
  • Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen
  • Vorrückungsbedingungen, etc.

an das Studienbüro, sofern Sie im PRIMUSS-Portal keine Lösung zu Ihrem Thema finden.

Teamfoto des Studienbüros der Hochschule Hof

Öffnungszeiten

Das Studienbüro ist - auch während der vorlesungsfreien Zeit - zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

 

Montag12.00 - 15.00 Uhr
Dienstag9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag12.00 - 15.00 Uhr
Freitag9.00 - 12.00 Uhr

PRIMUSS Portal

Über das PRIMUSS-Portal können Sie viele Online-Dienste der Hochschule (Anträge stellen, Bescheinigungen, Bezahl-Quittungen herunterladen/drucken, Noten einsehen, Prüfungsanmeldung, Rückmeldung, Nachweise hochladen etc.) nutzen.

Rechtliche Angelegenheiten

Studien und Prüfungsordungen

Die Studien- und Prüfungsordnungen sind die rechtliche Grundlage für Ihr Studium.

Zu den Studien- und Prüfungsordnungen

Nützliches - Wissenswertes

Erstsemesterinfos

Wer ist zuständig? Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

Antworten auf diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Infos für Studieninteressierte und Studierende

Downloads

Einige Angelegenheiten sind nur mittels förmlichen Antrags zu erledigen. Die dazu nötigen Formulare finden Sie hier.

Abschlussarbeit

Nähere Informationen zur  Bachelor-/Masterthesis

Themen rund um das Studienbüro

Eine Weiterbewilligung der Förderung nach dem BAföG ab dem 5. Fachsemester gewährt Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung nur, wenn Sie die "üblichen Leistungen bei geordnetem Studienverlauf nachweisen können. Derzeit geschieht dies durch die Vorlage des Formblatt 5 beim Amt für Ausbildungsförderung.

Verfahrensweise

Sie reichen das mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Formblatt beim Studienbüro ein. Die Bearbeitung dauert ca. 1 Woche (nach Prüfungsvollzug). Anschließend können Sie es wieder abholen; eine postalische Zustellung des Formulars kann nur unter Abgabe eines frankierten Rückumschlages erfolgen. Beachten Sie, dass Sie bei Abgabe des Formulars neben Ihren Personaldaten auch das Fachsemester eintragen, für welches das BAföG-Amt eine Bescheinigung über den Studienstand verlangt.

Die Bescheinigung und Ihre Wirkung

Die Bescheinigung sieht zwei inhaltliche Unterscheidungen vor: "es wird bestätigt" oder "es kann nicht bestätigt werden".

Reichten Sie die positive Bescheiniung beim BAföG-Amt ein, kann die Förderung weiterhin ausgezahlt werden. Kann die übliche Leistung nicht bescheinigt werden, wird die Förderung zunächst eingestellt. Es besteht die Möglichkeit im folgenden Semester wieder eine Förderung zu erhalten,  wenn eine positive Bescheinigung beim BAföG-Amt eingereicht wird, die dem Leistungsstand des höheren absolvierten Semesters entspricht.

Anforderungen für eine positive Bescheinigung bei allen Bachelor-Studiengängen

In Bachelor-Studiengängen kann ein geordneter Verlauf der Ausbildung bescheinigt werden, wenn Sie

 

  • am Ende des vierten Fachsemesters 68 Credits erreicht haben
  • am Ende des fünften Fachsemesters 85 Credits erreicht haben
  • am Ende des sechsten Fachsemesters 100 Credits  erreicht haben

Nach Art. 48 Absatz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - (Art. 93 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetzt) können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreit werden. Eine Beurlaubung wird für jeweils ein Semester ausgesprochen, wenn der wichtige Grund vom Studierenden nachgewiesen wird.

Die Beurlaubung ist grundsätzlich während der jeweiligen Rückmeldezeit für das kommende Semester mittels Antragsformular zu beantragen. Anerkannte wichtige Gründe für die Gewährung eines Urlaubssemesters sind z.B. eine längerfristige Krankheit, die Ableistung eines freiwilligen nicht durch SPO vorgeschriebenen Praktikums, Schwangerschaft und die Erziehung eines Kindes.

Eine Beurlaubung kann - außer bei der Erziehung eines Kindes - für höchstens zwei Semester bewilligt werden. Das erstmalige Ablegen von Prüfungsleistungen ist bei einer ausgesprochenen Beurlaubung in diesem Semester ausgeschlossen, jedoch müssen ggf. Wiederholungsprüfungen abgelegt werden, wenn hier eine Wiederholungsfrist berührt ist. AUSNAHME: nur bei einer ausgesprochenen Beurlaubung wegen Schwangerschaft bzw. Kindererziehung dürfen Prüfungen auch erstmals abgelegt werden.

Näheres ist in der hochschuleigenen Satzung über das Immatrikulations-, Beurlaubungs-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren geregelt.

Den Antrag auf Beurlaubung können Sie im PRIMUSS-Portal stellen.

Die CampusCard wird nach erfolgter Immatrikulation ca. 2 Wochen vor Semesterbeginn per Post zugesendet bzw. zur Abholung im Studienbüro bereit gelegt. Sie ist eine multifunktionale Karte und dient als Studierendenausweis, als Fahrkarte für die Verkehrsträger, mit denen Vereinbarungen zum Semesterticket bestehen, als Bibliotheksausweis, als Zugangsberechtigung, als Geldbörse für Mensa und Cafeteria. Mit der CampusCard sind auch die anfallenden Gebühren für nachträgliche Ausstellung von Bescheinigungen, der nachträglichen Prüfungsanmeldung, etc. zu begleichen.

Hinweise zur bargeldlosen Aufladung der CampusCard gibt das Studierendenwerk Oberfranken SWO. Direktlink zum Autoload.

Das Semesterticket ist verpflichtend für alle Studierenden der Hochschule Hof. Auf Antrag ausgenommen sind jedoch schwerbehinderte Studierende, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt für schwer behinderte Menschen mit der zugehörigen Wertmarke vorlegen können, für die Dauer der Gültigkeit der Wertmarke. Die rechtlichen Grundlage finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Oberfranken.

Wenn Sie das Studium im folgenden Semester fortsetzen möchten, ist nach Art. 48 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz) die Rückmeldung zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Beurlaubung beantragt haben. Die Frist für die Rückmeldung wird von der Hochschule Hof festgesetzt. Die Rückmeldung beantragen Sie online über das PRIMUSS-Portal.

Bei der Rückmeldung bezahlen Sie den fälligen Beitrag per ePayment-Verfahren des Landesamtes für Finanzen.

Die Verpflichtung zur Rückmeldung gilt auch für Dual-Studierende, selbst wenn die Ausbildungsfirma die Beiträge übernimmt.

Beachte: Studienbescheinigungen für das Semester der Rückmeldung können erst nach dem Noten-Vollzug bereitgestellt werden (ca. erste Märzwoche für das Sommersemester, ca. zweite Septemberwoche für das Wintersemester)!

Ausführungsbestimmungen hierzu finden Sie in der Satzung über das Immatrikulations-,  Beurlaubungs-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren der Hochschule Hof.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen, Inhalt, Organisation und Ablauf des praktischen Studiensemesters geben. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, steht Ihnen die Hochschule gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie bei Fragen oder Problemen frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

1. Rechtliche Grundlagen

Das praktische Studiensemester ist verpflichtender Bestandteil des Bachelorstudiums, nach der jeweiligen Studienordnung auch in einzelnen Masterstudiengängen.   Ziel des Praxissemesters ist es, dem Studenten eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen. Das Praxissemester unterliegt einer Reihe von rechtlichen Regelungen, die eingehalten werden müssen; nur in seltenen Fällen sind Ausnahmen von diesen Regelungen möglich.   Folgende rechtliche Grundlagen bestehen:

-Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 24. Januar 2023

- Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des jeweiligen Studienganges

2. Ansprechpartner und Informationsmöglichkeiten

Erste Ansprechpartner für Studierende sind die jeweiligen Studiengangreferenten des Studiengangs. Auch die Studiengangleiter können Hilfestellung bei Fragen zum praktischen Studiensemester geben. Konkrete Namen finden Sie auf unserer Homepage, ebenso weitere Informationen zum Praktikum. Außerdem sind eine Reihe Formulare sowie Muster als Download zur Verfügung gestellt.

3. Bestandteile eines praktischen Studiensemesters

Die Anerkennung eines praktischen Studiensemesters setzt folgende Bestandteile voraus:

  • Praktikantenvertrag
  • Absolvieren des Praktikums
  • Praktikumsbericht (nur BW/IM/WR) bzw. Projektarbeit
  • Praktikumsbestätigung/Zeugnis über das Praktikum

4. Zeitliche Lage der Praxissemester

Die zeitliche Lage der Praxissemester sind für jeden einzelnen Studiengang separat geregelt. Die genauen Bestimmungen sind in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung geregelt (Fundort: Studierende – Studienbüro – SPO [Studien- und Prüfungsordnungen]).

5. Praktikumsbetriebe

Studierende sind grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, der Hochschule einen Praktikumsplatz zu benennen. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um eine geeignete Ausbildungsstelle bemühen und sich dort schriftlich unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen bewerben. Praktikumsstellen finden Sie als Hochschulaushang an den entsprechenden Stellen (Information bei den Fakultätssekretariaten) oder in den Online-Jobbörsen. Die Praktikumsbeauftragten bzw. Studiengangleiter der einzelnen Studiengänge unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer Praktikumsstelle. Bei der Wahl des Praktikumsbetriebes ist darauf zu achten, dass Ihnen der Betrieb eine praktische Tätigkeit anbieten kann, die einen fachlichen Bezug zum Studiengang hat. Im Zweifel sollte die Eignung des Betriebes für ein Praktikum mit dem zuständigen Praktikumsbeauftragten/Studiengangleiter im Vorfeld abgeklärt werden.

6. Praktikumsvertrag

Voraussetzung für das Ableisten eines Praktikums ist i.d.R. ein rechtskräftiger Praktikumsvertrag. Musterverträge stehen im PRIMUSS-Portal zum Download zur Verfügung. In der Regel haben größere Unternehmen eigene Vertragsvorlagen, die von der Hochschule auch anerkannt werden. Eine Ausfertigung des unterschriebenen Praktikumsvertrags ist über das PRIMUSS-Portal einzureichen.
Grundsätzlich gilt: Ohne Vorliegen des Praktikumsvertrages ist das Ableisten eines Praktikums nicht möglich.

7. Dauer der praktischen Studiensemester

Das Praxissemester umfasst i.d.R. einen Zeitraum von mind. 20 Wochen (§ 2 Abs. 2 Satz 3 RaPO). Die für den einzelnen Studiengang spezifischen Regelungen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen genannt.

8. Projektarbeit

Studierende der Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Angewandte Informatik, Medieninformatik, Mobile Computing, Maschinenbau (auch MB international), Umweltingenieurwesen, Innovative Textilien und Werkstofftechnik müssen während des praktischen Studiensemesters eine Projektarbeit anfertigen. Die Projektarbeit ist schriftlich anzumelden (Anmeldeformular: Studierende – Studienbüro – Downloads). Die formale Gestaltung richtet sich nach den Richtlinien zur Erstellung einer Abschlussarbeit (Studierende – Studienbüro – Abschlussarbeit).

9. Praktikum im Betrieb

Bei Krankheit bzw. Abwesenheit von mehr als 5 Tagen ist eine Nachholung der ausgefallenen Tage erforderlich. Grundsätzlich soll das Praktikum vollständig in einem Unternehmen absolviert werden. Bei zwingenden Gründen kann nach vorherigem Antrag an das Studienbüro einer Splittung zugestimmt werden. Die tägliche Arbeitszeit des Praktikanten richtet sich grundsätzlich nach der betrieblichen Arbeitszeit der Ausbildungsstelle. Das Praktikum kann frühestens nach Ende der Prüfungszeit des vorangehenden theoretischen Semesters angetreten werden.
Ein Praktikum im eigenen Betrieb ist nicht möglich. Ein Praktikum im elterlichen Betrieb ist dann möglich, wenn der Betrieb über eine anerkannte Ausbildungsberechtigung verfügt. Während des gesamten Praktikums bleibt der Student Mitglied der Hochschule Hof.

10. Versicherungsschutz während des Praktikums

Zu Fragen der Sozialversicherung gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen. Gegen Arbeitsunfälle (bei Praktikumsbetrieben im Innland) sind die Studenten kraft Gesetzes bei der für die Ausbildungsstelle zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.   Da die praktische Ausbildung während des Studiums einer beruflichen Tätigkeit gleichgesetzt wird, haften Studierende für von Ihnen evtl. verursachte Schäden. Die übliche Privathaftpflichtversicherung tritt hier nicht in. Es wird deshalb dringend empfohlen eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen.

11. Praktisches Studiensemester im Ausland

Das praktische Studiensemester kann auch im Ausland abgeleistet werden. Bei den Studiengängen Internationales Management sowie Maschinenbau international muss das praktische Semester im nichtdeutschsprachigen Ausland absolviert werden. Achtung je nach Land greift hier evtl. keine Unfallversicherung. Entsprechende Ausbildungsverträge in den gängigen Fremdsprachen stehen als Download auf der Homepage zur Verfügung. Die Abteilung ASK der Hochschule ist Ihnen bei der Suche von geeigneten Ausbildungsstellen gerne behilflich. Grundsätzlich sollten sich Studenten vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages im Rahmen eines Auslandspraktikums über mögliche Einschränkungen der Ausbildungsförderung und der Sozialversicherung bei ihrer Krankenkasse informieren.

12. Praktikumsbericht/Praktikumszeugnis

In den Studiengängen Betriebswirtschaft, Mediendesign, Textildesign, Wirtschaftsrecht und Maschinenbau international ist ein Praxisbericht anzufertigen. Dieser wird nicht benotet, sondern mit dem Prädikat „mit Erfolg/ohne Erfolg“ versehen. Der Bericht ist vom Ausbildungsbetrieb durch Unterschrift zu bestätigen und dem zuständigen Studiengangreferenten im Studienbüro per E-Mail zu übermitteln. Dem Praktikumsbericht ist ein vom Betrieb unterzeichnetes Zeugnis beizufügen. Vordrucke dazu stehen als Download zur Verfügung.
Der Praktikumsbericht sollte mit einem Textverarbeitungssystem erstellt werden, einen Mindestumfang von 10 Seiten und einen maximalen Umfang von 20 Seiten DIN A 4 aufweisen. Ausnahmen stellen hier die Studiengänge Maschinenbau International und Textildesign dar. Im Studiengang Textildesign gelten die Rahmenbedingungen, die im Moodlekurs „Praktikum TD_Praxisprojekt_Praxisseminar“ zu finden sind und der Bericht muss an die den Praxisbeauftragte/den Praxisbeauftragten des Studiengangs abgegeben werden.
Bei Maschinenbau International muss der Praktikumsbericht pro Praktikumswoche einen Abschnitt im Umfang von 2 bis 3 Seiten enthalten. Als Schriftart sollte Arial 12 pt. mit einem 1,5 – fachen Zeilenabstand verwendet werden; der Seitenrand beträgt 2,5 cm. Der Bericht muss den Fortgang der Ausbildung beschreiben.

Für den Bericht ist folgende Gliederung zu verwenden:
1. Kurzvorstellung des Unternehmens (mind. 2 Seiten): Hier bieten sich knappe Ausführungen zur Branche, Historie, Rechtsform und Marktstellung des Unternehmens an.
2. Organisationsstruktur und betriebliche Abteilungen (mind. 2 Seiten, ggfs. mit Organigramm): Hier sind die einzelnen Abteilungen, Arbeits- und Aufgabengebiete, denen der Student während des Praktikums zugeordnet war, zu beschreiben.
3. Geleistete bzw. beobachtete Tätigkeiten (mind. 3 Seiten): Bei diesem Punkt soll der Student die von ihm ausgeführten Arbeiten näher erläutern. Dabei geht es weniger um allgemeine Ausführungen (z. B. „was sind Sonderausgaben?“, „welche Werbemittel wurden verwendet?“), sondern um die Erfahrungen „on the job“ (z. B. wie wurden Konflikte gelöst?). Wünschenswert wäre auch eine Beurteilung des Praktikumsbetriebes in Hinblick auf den Erkenntnisgewinn und die Qualität und Intensität der Betreuung. Dies ermöglicht der Hochschule, zukünftige Praktikanten besser zu beraten.
4. Wissenschaftliche Grundlagen (mind. 3 Seiten): Dieser Punkt dient dazu, die vom Studenten gewonnenen praktischen Erfahrungen mit den bisher im Studium vermittelten Erkenntnissen und Aussagen zu verbinden. Diese Information ist für die Hochschule von besonderer Bedeutung, denn sie ermöglicht Aussagen darüber, wie gut sie die Studierenden auf die betriebliche Praxis vorbereitet. Wurde das Praktikum z. B. in der Controlling-Abteilung abgeleistet, so wären hier Aussagen etwa über die Art des im Betrieb verwendeten Kostenrechnungssystems, die Einteilung der Kostenstellen sowie die verwendeten Computerprogramme sinnvoll. Zugleich sollte dargestellt werden, wie die in den Vorlesungen vermittelten Inhalte bei der Lösung der betrieblichen Aufgaben geholfen haben.

13. Zulassungsvoraussetzungen für das praktische Studiensemester

Der Eintritt in ein praktisches Studiensemester ist von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen abhängig, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Studierende nicht in das praktische Studiensemester eintreten. Eine nachträgliche Anerkennung eines abgeleisteten Praktikums ohne vorherige Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist unter keinen Umständen möglich! Studierende, die die Voraussetzung zum Eintritt in das praktische Studiensemester nicht erreicht haben und bereits eine Zusage eines Praktikumsbetriebes haben bzw. einen Praktikumsvertrag unterschrieben haben, sind verpflichtet, umgehend die Ausbildungsstelle schriftlich zu informieren.

14. Anrechnung des praktischen Studiensemesters

Das Ableisten des praktischen Studiensemesters kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (abgeschlossene Berufsausbildung und nachgewiesene zusammenhängende berufliche Tätigkeit) ganz oder teilweise angerechnet werden. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag vom Studierenden an die jeweilige Prüfungskommission des Studienganges (Einreichung des Antrags im Studienbüro beim zuständigen Studiengangreferenten!) zu stellen. Die Prüfungskommission entscheidet dann zusammen mit dem zuständigen Praktikumsbeauftragten/Studiengangleiter über den Antrag. Das Ergebnis wird dem Studenten schriftlich mitgeteilt.

 

Praktikumsangebote

Unter den unten angeführten Links "stellenhof" (nur für Studierende der Hochschule Hof) sowie Jobbörse (Verbund mehrerer Hochschulen für angewandte Wissenschaften) können Sie nach offenen Praktikumsplätzen suchen, in der Jobbörse auch nach Abschlussarbeiten, Jobangeboten, etc..

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Praktikum haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Mitarbeiter aus dem Studienbüro.

Umfassende Informationen Rund um das Thema Studium mit Behinderung (bzw. chronischer Erkrankung) finden Sie auf der Seite des Studentenwerks Deutschland. Monatlich wird darüber hinaus ein Newsletter mit aktuellen Tipps und Informationen von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks herausgegeben. Diesen können Sie mit formloser Mail anfordern: studium-behinderung@studentenwerke.de.

Das Archiv dieser Tipps finden Sie hier.

Selbstverständlich steht der Beauftragte für Behindertenfragen an der Hochschule Hof, Herr Prof. Dr. Peter Schäfer, für Studierende wie auch Studieninteressierte zur Verfügung.

Nachteilsausgleich

Behinderte Studierende haben wie alle Studierenden Anspruch auf Chancengleichheit im Prüfungswesen. Sie können daher einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, sofern Sie durch körperliche Beeinträchtigungen die Prüfungen nicht in der vorgeschriebenen Form und/oder Zeit ablegen können. In diesem Antrag soll die körperliche Beeinträchtigung beschrieben und ein konkreter Ausgleich beantragt werden, z.B. die Verlängerung der Bearbeitungszeit, das zur-Verfügung-stellen eines Laptops oder sonstiger Hilfsmittel, ein extra Prüfungsraum, eine andere Prüfungsform, etc. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen, eine pauschale Aussage ist nicht zu treffen.

Zuständig für die Gewährung eines Nachteilausgleichs ist der Prüfungsausschuss der Hochschule Hof. Der Antrag ist schriftlich formlos während der regulären Prüfungsanmeldezeit im Studienbüro einzureichen.

Praktika für behinderte Studierende im Europäischen Parlament

Programm für Menschen mit Behinderungen

Das Europäische Parlament fördert Chancengleichheit und ermutigt Frauen und Männer mit Behinderungen, sich für seine Praktikumsprogramme zu bewerben.

Das Europäische Parlament bietet Menschen mit Behinderungen bezahlte Praktika als eine positive Maßnahme an, mit der das Ziel verfolgt wird, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt zu erleichtern.

Diese Praktika stehen sowohl Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus liegen. (Artikel 22 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments, der die erforderlichen akademischen Qualifikationen für die Zulassung zu einem bezahlten Praktikum betrifft, gilt somit für dieses Programm nicht.)

Das Ziel des Programms besteht hauptsächlich darin, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle und wertvolle Arbeitserfahrung anzubieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit den Tätigkeiten des Europäischen Parlaments vertraut zu machen.

Diese Praktika erstrecken sich über einen Zeitraum von fünf Monaten und können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Praktikum nicht zur weiteren Beschäftigung beim Europäischen Parlament berechtigt. Beamte werden auf der Grundlage von Auswahlverfahren eingestellt, die von EPSO durchgeführt werden, und Vertragsbedienstete auf der Grundlage von Aufforderungen zur Interessenbekundung, die von EPSO veröffentlicht werden.

Termine der Praktika und Bewerbungszeiträume

Bewerbungszeitraum

Beginn des Praktikums

15. August bis 15. Oktober, 24.00 Uhr

1. März

15. März bis 15. Mai, 24.00 Uhr

1. Oktober

Wir empfehlen Ihnen, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eine Überlastung des Systems durch eine zu große Anzahl von Bewerbungen zu vermeiden.

Die Bewerber für dieses Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Kandidatenlandes besitzen, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt;
  • Sie müssen zu Beginn des Praktikums mindestens 18 Jahre alt sein;
  • Sie müssen über gründliche Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfügen;
  • Sie dürfen kein Praktikum absolviert haben und keiner vergüteten Anstellung nachgegangen sein, das bzw. die sich über mehr als vier aufeinanderfolgende Wochen erstreckt hat und für das bzw. die Zahlungen aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union geleistet wurden;
  • Sie müssen belegen können, dass sie eine Behinderung haben (ärztliches Attest oder Behindertenausweis/Bescheinigung einer nationalen Stelle).

Wenn Ihre Bewerbung aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Leistungen von der jeweiligen Generaldirektion in die Vorauswahl aufgenommen wird, wird man Sie auffordern, die folgenden Dokumente vorzulegen:

 

  • ein Dokument zur Bescheinigung Ihrer Behinderung, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Bewerberland anerkannt ist
  • das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular „Angemessene Vorkehrungen“;
    Es wird darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alles daransetzen, Ihren Bedürfnissen in angemessenem Maße (das von dem für angemessene Vorkehrungen zuständigen Ausschuss festzulegen ist) gerecht zu werden. Das Ausfüllen dieses Formulars ist keine Garantie dafür, dass alle beantragten Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Ihre Diagnose sowie die Zusammenfassung der Krankengeschichte je auf Englisch und Französisch in einem versiegeltem Umschlag mit der Aufschrift „Vertraulich“;
  • eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises;
  • eine Kopie Ihrer neuesten Studienbescheinigung oder Ihres/Ihrer Hochschulabschlusses/Hochschulabschlüsse, soweit vorhanden;
  • ein ordnungsgemäß unterzeichnetes Bewerbungsformular

Alle Angaben zu Ihrer Behinderung werden streng vertraulich und nur von den Mitarbeitern des Europäischen Parlaments behandelt, die dafür zuständig sind, die möglichen angemessenen Vorkehrungen zur barrierefreien Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Vereinfachung der Suche nach einer behindertengerechten Unterkunft, Beförderung und Hilfsdiensten zu treffen.

Weitere Infos unter

http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007cecd1cc/Traineeships.html

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie

Betroffene können unter nachfolgenden Links Informationen erhalten:

Link zum Flyer: https://www.bvl-legasthenie.de/images/static/pdfs/Ausbildung_Beruf/Flyer_Junge_Aktive.pdf

Link zur Seite des BVL: https://www.bvl-legasthenie.de/ausbildung-beruf/jugendgruppe.html

Link zur Facebook Seite: https://www.facebook.com/JA.JungeAktive

Studentenwerksbeitrag

Der Grundbeitrag beträgt 72,- €; der zusätzliche Beitrag für das Semesterticket beträgt ab dem Wintersemester 2023/2024 54,80 €.  Der Gesamtbeitrag in Höhe von 126,80 € ist bei Immatrikulation bzw. Rückmeldung zum Weiterstudium fällig und wird bei Rückmeldung im PRIMUSS-Portal bezahlt.

Die Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung finden Sie auf der Seite des Studentenwerks Oberfranken unter Rechtsvorschriften!

Semesterticket

Freie Fahrt für Studierende der Hochschule Hof

Das Studentenwerk Oberfranken hat mit einigen Verkehrsträgern die Nutzung eines Semestertickets vereinbart. Als Fahrausweis gilt die mit Lichtbild versehene Campus Card; die Gültigkeit des Semestertickets beträgt jeweils ein Semester und wird bei der Validierung der Campus Card aktualisiert. Es gelten folgende Nutzungsbedingungen:

  • HofBus GmbH

Freie Fahrt auf allen Linien auf der Strecke Hof-Münchberg

  • DB Regio AG (keine Privatbahn z. B. Agilis oder ALEX)

Freie Fahrt auf der Strecke Hof-Münchberg

  • Verkehrsgemeinschaft Bayreuth-Hof

Kooperationspartner: Verkehrsbetriebe Bachstein GmbH und Omnibusverkehr Franken GmbH
Freie Fahrt auf ausgewählten Linien zwischen dem Streckenabschnitt Hof und Münchberg

  • Ab Sommersemester 2023 (15.03.2023) Agilis-Bahn Freie Fahrt zwischen Hof und Selb

Es gelten folgende Semesterzeiten:

Wintersemester 1.10. bis 14.3.
Sommersemester 15.3. bis 30.9.

Deutschlandticket ermäßigt

Ermäßigtes Deutschlandticket für Studierende der Hochschule Hof

Das Ticket kann exclusiv bei unserem Vertriebspartner VGN im Onlineshop erworben werden.

Studiengebühren

Weitere Informationen zu den festgelegten Gebühren der berufsbegleitenden Studiengänge erfragen Sie bei der Studienfakultät für Weiterbildung.

Zu den Studiengebühren der Graduate School.

Schwangere Studentinnen sind verpflichtet ihre Schwangerschaft der Hochschule anzuzeigen. Das Mutterschutzgesetz schützt damit die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die Anzeige erfolgt im PRIMUSS-Portal.

Unsere Frauenbeauftragte berät Sie zu Fragen rund um Schwangerschaft und Mutterschutz im Bezug auf Ihr Studium.

BAföG mit Kind. Sonderregelungen für Studentinnen.

Einen Still und Wickelraum finden Sie am Campus Hof Gabäude FA Raum Nr. A220.

Am Campus Münchberg steht eine Wickelmöglichkeit im Raum Q006 zur Verfügung.

Krankenversicherung

Alle Studierenden sind nach dem Sozialgesetzbuch - SGB V - grundsätzlich versicherungspflichtig in der Krankenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch keine Versicherungspflicht (z.B. bei Berufssoldaten, die im Rahmen der Freistellung vom Dienst ein Studium aufnehmen, jedoch noch Anspruch auf freie Heilfürsorge haben) oder es kann die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden (z.B. wenn Eltern als Beamte nicht versicherungspflichtig sind und eine private Versicherung für den Studierenden besteht).

In allen Fällen ist jedoch zur Immatrikulation die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen, auf welcher  vermerkt ist, ob der Studierende versichert ist oder alternativ ob der Studierende versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.

Haftpflichtversicherung

Für Personen- und Sachschäden, die Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verursachen insbesondere während der praktischen Studiensemester oder bei der Anfertigung einer praktischen Abschlussarbeit, gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze. Es wird deshalb empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um insbesondere auch während der praktischen Studiensemester vor Haftpflichtansprüchen geschützt zu sein. Auskünfte erteilen die Versicherungsunternehmen.

Da in den technischen Studiengängen schon während des gesamten Studiums in Übungen und Praktika mit hochwertigen, teils sehr empfindlichen Geräten gearbeitet wird, empfiehlt sich die Ausdehnung der Haftpflichtversicherung auf die gesamte Studienzeit.

Auslandskrankenversicherung

Für Studienaufenthalte im Ausland ist es erforderlich, dass Versicherungsschutz für ärztliche und/oder zahnärztliche Leistungen gegeben ist. Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist in der Regel das Formular E 128/E 111 erforderlich, welches die zuständige Krankenkasse ausstellt. Nicht versicherungspflichtige Studierende sollten die Frage des Krankenversicherungsschutzes mit Ihrer privaten Krankenasse klären. Außerdem sollte ggf. über eine befristete Zusatzversicherung nachgedacht werden. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land des beabsichtigten Auslandsstudiums besteht.

In jedem Fall sollte vor dem Auslandsaufenthalt eine Beratung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden.

Unfallversicherung

Jeder Studierende ist während seines gesamten Studiums gegen Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls beitragsfrei durch die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) unfallversichert. Während der praktischen Studiensemester besteht gesetzlicher Unfallschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c) SGB VII bei der für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.

Ein Unfall gleich welcher Art (auch Wegeunfälle zur und von der Hochschule) ist unverzüglich im Studienbüro anzuzeigen, da hier eine gesetzliche Meldepflicht an die Bayerische Landesunfallkasse als gesetzliche Unfallkasse besteht.

Kontakt

Hier finden Sie die für Ihren Studiengang zuständige Person:

Ich studiere in einem Bachelor-Studiengang

Ich studiere in einem Master-Studiengang

Bachelor-Studiengänge

Name des StudiengangsBitte wenden Sie sich an...
Berufspädagogik im Gesundheitswesen B.A.Elisa Dähne
Betriebswirtschaft B.A.Holger Edelmann
Computer Science B.Sc.Sabine Figura-Ogrodnik
Design und Mobilität B.A.Aneta Okon
Digitale Verwaltung B.A.Sabine Figura-Ogrodnik
Digitale Wirtschaft B.A.Sabine Figura-Ogrodnik
Informatik B.Sc.Michael Luft
Ingenieurwissenschaften modular B.Eng.Michael Luft
Innovative Gesundheitsversorgung B.Sc.Aneta Okon
Innovative Textilien B.Eng.Elisa Dähne
Internationales Management B.A.Holger Edelmann
Kommunikationsdesign B.A.Elisa Dähne
Medieninformatik B.Sc.Michael Luft
Mobile App Entwicklung B.Sc.Michael Luft
Textildesign B.A.Elisa Dähne
Wirtschafts- und Organisationssoziologie B.A.Aneta Okon
Wirtschaftsinformatik B.Sc.Michael Luft
Wirtschaftspsychologie B.Sc.Holger Edelmann
Wirtschaftsrecht LL.B.Sonja Andörfer

 

Master-Studiengänge

Name des StudiengangsBitte wenden Sie sich an...
Angewandte Psychologie M.Sc.Holger Edelmann
Applied Research in Computer Science M.Sc.Michael Luft
Artificial Intelligence and Robotics M.Sc.Sabine Figura-Ogrodnik
Compliance, IT und Datenschutz M.B.A.Sonja Andörfer
Compliance, IT und Datenschutz LL.M.Sonja Andörfer
Cross Cultural Nursing Practice M.Sc.n.n.
Digital Business Management M.Sc.Aneta Okon
Digitale Transformation M.A.Sabine Figura-Ogrodnik
Digitalization and Innovation M.B.A.Aneta Okon
Einkauf & Logistik / Supply Chain Management M.A.Kooperation mit Ohm Hochschule Nürnberg
General Management M.B.A.Sonja Andörfer
Global Management M.A.Kathrin Schötz
Informatik M.Sc.Michael Luft
Internationales Projektmanagement M.Eng.Elisa Dähne
Logistik M.Sc.Holger Edelmann
Marketing Management M.Sc.Kathrin Schötz
Maschinenbau M.Eng.Michael Luft
Nachhaltigkeitsrecht LL.M.Sonja Andörfer
Operational Excellence M.B.A. and Eng.Sonja Andörfer
Personal und Arbeit M.A./LL.M.Holger Edelmann
Smart Society M.Sc.Elisa Dähne
Software Engineering for Industrial Applications M.Eng.Sonja Andörfer
Sustainability Management M.B.A. and Eng.Aneta Okon    
Sustainable Textiles M.Eng.Elisa Dähne
Sustainable Water Management and Engineering M.Eng.Aneta Okon
Verbundwerkstoffe M.Eng.Elisa Dähne
Verwaltungsinformatik M.Sc.Aneta Okon
 Björn Richter
Björn Richter +49 9281 409 - 3224
+49 162 2930504

Leiter Studienbüro / Prüfungsamt

 Holger Edelmann
Holger Edelmann +49 9281 409 - 3223

Stellv. Leiter Studienbüro / Studiengangreferent

 Sonja Andörfer
Sonja Andörfer +49 9281 409 - 3228

Studiengangreferentin

 Stefanie Bauer
Stefanie Bauer +49 9281 409 - 3227

Bewerbung, Immatrikulation, Studienbeiträge

 Elisa Dähne
Elisa Dähne +49 9281 409 - 3226

Studiengangreferentin

 Michael Luft
Michael Luft +49 9281 409 - 3225

Studiengangreferent

 Aneta Okon
Aneta Okon +49 9281 409 - 3250

Studiengangreferentin

 Kathrin Schötz
Kathrin Schötz +49 9281 409 - 3222

Bewerbung, Immatrikulation / Studiengangreferentin